Wiesbaden. Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr in Hessen dürfen künftig mit ihrem Pkw-Führerschein moderne Einsatzfahrzeuge bis 7,4 Tonnen fahren.
Dafür müssen sie nur eine Zusatzausbildung - den sogenannten Feuerwehrführerschein - bei einer Fahrschule oder der Feuerwehr absolvieren.
Innenminister Boris Rhein (CDU) sprach am Mittwoch von einer unbürokratischen Regelung, damit Freiwillige Feuerwehren und Hilfsorganisationen auch künftig genügend Fahrzeugführer bei ihren Einsätzen zur Verfügung haben. Der Nachwuchs der ehrenamtlichen Retter steht vor dem Problem, dass die seit 1999 ausgegebenen Pkw-Fahrerlaubnisse nicht mehr das Führen von Lastwagen bis 7,5 Tonnen zulassen.
Der Lkw-Führerschein ist wesentlich teurer und aufwendiger. Den einfacher zu erwerbenden Feuerwehrführerschein gibt es in einer kleinen (Fahrzeuge von 3,5 - 4,74 Tonnen) und einen großer Variante (3,5 - 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht).
Die Fahrberechtigung gilt nach der neuen Verordnung ausschließlich für Einsatz- und Übungsfahrten und in der Jugendarbeit. „Privatfahrten sind mit dem Feuerwehrführerschein nicht gestattet“, mahnte das Innenministerium. Außer in Hessen gibt es den Feuerwehrführerschein noch in Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. (dpa)